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Gesetzliche Zuzahlungspflicht für Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen

Liebe Patientinnen,
Liebe Patienten,

Patienten der gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet ein Teil der Verordnungskosten selbst zu tragen, sofern sie über 18 sind und über keine Zuzahlungsbefreiung verfügen. Die so genannte Zuzahlung berechnet sich aus 10% des Wertes der Verordnung + 10,00€ als Rezeptgebühr und ist zu jeder Verordnung zu entrichten. Daher variiert die Zuzahlung je nach Heilmittel und Verordnungsmenge.

Durch den neuen Bundesrahmenvertrag der ab dem 01.08.2021 gültig ist, ist die Zuzahlung bereits am ersten Tag der Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig.

Bei Zuviel entrichteter Zuzahlung (z.B. durch vorzeitiges Abbrechen der Verordnung) besteht ein Erstattungsanspruch.