Gesetzliche Zuzahlungspflicht für Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen
Liebe Patientinnen,Liebe Patienten, Patienten der gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet ein Teil der Verordnungskosten selbst zu tragen, sofern sie über 18 sind und über keine Zuzahlungsbefreiung verfügen. Die so genannte Zuzahlung berechnet sich aus 10% des Wertes der Verordnung + 10,00€ als Rezeptgebühr und ist …